Das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet darüber, dass tausende ehemalige Nutzer der Plattform kino.to mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen müssen.
Daten von Usern, die Premiuminhalte, also die werbefreien Inhalte von kino.to oder deren Hoster genutzt haben, wurden auf den beschlagnahmten Rechnern gefunden.
Udo Vetter vom lawblog dagegen zweifelt an, dass Nutzer der Plattform etwas zu befürchten haben. Zwar stehe dennoch die Möglichkeit nach Hausdurchsuchung und Strafverfahren offen, doch Experten seien sich noch immer nicht sicher, ob das Streamen von Kinofilmen illegal ist. Bedingung zur Strafbarkeit sei eine Vervielfältigung, die beim Streamen aber nicht stattfände.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers „Focus“. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien „eine Menge Hinweise bei uns eingegangen“, so Ehlers.